Abschlagsrechnung berechnen. Abschläge und Schlussrechnung mit einzeln abgesetzter Umsatzsteuer - kostenlos, die Zahlen bleiben in Ihrem Browser.

Der vereinbarte Gesamtbetrag ohne Umsatzsteuer.

Für Kleinunternehmer (§ 19 UStG) und bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) rechnet der Rechner ohne Umsatzsteuer. Welcher Modus für einen Auftrag gilt, hängt vom Betrieb und vom Auftrag ab - im Zweifel mit dem Steuerberater klären.

Abschläge

Betrag ohne Umsatzsteuer.

Betrag ohne Umsatzsteuer.

Restbetrag brutto7.140,00 €

Zur Rechnung

Das Ergebnis dient nur Ihrer Information und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Es gelten unsere Nutzungsbedingungen für kostenlose Werkzeuge.

Ihre Schlussrechnung im Überblick. Abschläge und Restbetrag, Zeile für Zeile.

Abschlag 1

Netto
6.000,00 €
USt 19 %
1.140,00 €
Brutto
7.140,00 €

Abschlag 2

Netto
8.000,00 €
USt 19 %
1.520,00 €
Brutto
9.520,00 €

Schlussrechnung

Gesamtleistung netto
20.000,00 €
USt 19 % auf die Gesamtleistung
3.800,00 €
Gesamtleistung brutto
23.800,00 €
abzüglich Abschlag 1 netto
-6.000,00 €
abzüglich USt aus Abschlag 1
-1.140,00 €
abzüglich Abschlag 2 netto
-8.000,00 €
abzüglich USt aus Abschlag 2
-1.520,00 €
Restbetrag netto
6.000,00 €
USt auf den Restbetrag
1.140,00 €
Restbetrag brutto
7.140,00 €

Hinweis: Der Rechner wendet die allgemeine Rechenregel auf die eingegebenen Zahlen an. Er prüft nicht, welcher Steuermodus für einen Auftrag gilt. Das Ergebnis dient Ihrer Information und ersetzt keine Steuerberatung - bitte vor dem Versand einer Rechnung prüfen, im Zweifel mit dem Steuerberater.

Auftragssumme eingeben, Abschläge eintragen - der Rechner zeigt für jeden Abschlag Netto, Umsatzsteuer und Brutto. Darunter steht die Schlussrechnung: Gesamtleistung, die bereits abgerechneten Abschläge und die darin ausgewiesene Umsatzsteuer jeweils einzeln abgesetzt, zum Schluss der Restbetrag. Kostenlos, ohne Anmeldung, die Zahlen bleiben in Ihrem Browser.

So rechnet der Rechner

Der Rechner rechnet in ganzen Cent. Jeder Abschlag bekommt seine eigene Umsatzsteuer. In der Schlussrechnung steht zuerst die Gesamtleistung mit der Umsatzsteuer auf den ganzen Auftrag. Davon gehen die Abschläge ab - netto und die darin ausgewiesene Umsatzsteuer jeweils als eigene Zeile. Was übrig bleibt, ist der Restbetrag.

Beispiel: Auftragssumme 20.000 € netto, zwei Abschläge über 6.000 € und 8.000 € netto, 19 %. Die Abschläge weisen 1.140 € und 1.520 € Umsatzsteuer aus. Die Schlussrechnung zeigt 20.000 € netto und 3.800 € Umsatzsteuer, setzt 14.000 € netto und 2.660 € Umsatzsteuer ab und endet bei 6.000 € netto, 1.140 € Umsatzsteuer, 7.140 € brutto.

Nach demselben Rechenweg entstehen Abschläge und Schlussrechnung in RechnungsKlar - im Projekt, mit Rechnungsnummer und ZUGFeRD-Datei. Wie das abläuft, zeigt die Seite Abschlagsrechnung mit RechnungsKlar.

Warum die Umsatzsteuer aus den Abschlägen einzeln abgesetzt wird

Das Umsatzsteuergesetz verlangt: Wird eine Endrechnung erteilt, sind darin die vorher vereinnahmten Teilentgelte und die auf sie entfallenden Steuerbeträge abzusetzen, wenn über die Teilentgelte Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis ausgestellt wurden (§ 14 Abs. 5 Satz 2 UStG). Fehlt die Absetzung, wird die Umsatzsteuer, die auf die Abschläge entfällt, nach Auffassung der Finanzverwaltung zusätzlich geschuldet (§ 14c Abs. 1 UStG, UStAE 14.8 Abs. 10). Der Zahlbetrag kann dabei gleich aussehen; der Fehler steckt im Steuerausweis. Ein durchgerechnetes Beispiel steht im Beitrag Schlussrechnung mit Abschlagszahlungen. Welche Fehler bei der Absetzung typischerweise vorkommen, beschreibt der Beitrag 14c UStG in der Schlussrechnung.

Häufige Fragen. Kurz beantwortet.

Abschlags- und Schlussrechnungen im Portal schreiben

Im Portal rechnet RechnungsKlar Abschläge und Schlussrechnung nach demselben Rechenweg - mit Rechnungsnummer, PDF und ZUGFeRD-Datei. Ab 9,90 € im Monat, 14 Tage kostenlos testen.