Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von RechnungsKlar
Version 1.4 — Stand 23.10.2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, nur für Unternehmer
(1) Anbieter der Software „RechnungsKlar“ ist Piotr Hajdas, Fronwieserstraße 3, 86956 Schongau („Anbieter“). Name, Rechtsform und Anschrift des jeweiligen Anbieters sind im Impressum unter rechnungsklar.de/impressum angegeben.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Kunde“). Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht das Angebot nicht offen.
(3) Der Kunde darf RechnungsKlar nur für seine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit nutzen, nicht als Privatperson. Darauf weist der Anbieter auch bei der Einrichtung des Kontos hin.
(4) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Anbieter und Kunde über die Nutzung von RechnungsKlar. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software RechnungsKlar als Online-Dienst (Software as a Service) über das Internet zur Nutzung bereit. Die Software dient insbesondere der Erstellung, Verwaltung und dem Versand von Rechnungen und Angeboten einschließlich elektronischer Rechnungen, der Verwaltung von Kunden, Gebäuden und Projekten sowie der Archivierung festgeschriebener Rechnungen.
(2) Eine ausgestellte Rechnung wird festgeschrieben („Festschreibung“) durch den Versand an den Rechnungsempfänger per E-Mail über die Software, durch die Erfassung ihrer Bezahlung, durch die Erstellung einer Storno-Rechnung zu ihr oder durch die ausdrückliche Festschreibung durch den Kunden in der Software, spätestens jedoch automatisch mit Ablauf des auf das Rechnungsdatum folgenden Kalendermonats. Bis zur Festschreibung kann der Kunde eine ausgestellte Rechnung unter unveränderter Rechnungsnummer korrigieren; jede Fassung wird archiviert. Nach der Festschreibung sind Änderung und Löschung der Rechnung ausgeschlossen, auch für den Anbieter; eine Korrektur erfolgt dann nur durch eine Storno-Rechnung und eine neue Rechnung. Festgeschriebene Rechnungen werden unveränderbar archiviert.
(3) Den Funktionsumfang im Einzelnen beschreiben die Leistungsbeschreibung und die Preisübersicht unter rechnungsklar.de/preise in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
(4) Leistungen, die über den Funktionsumfang der Tarife hinausgehen, etwa Anbindungen an Drittsysteme oder individuelle Anpassungen, kann der Kunde auf Anfrage gesondert beauftragen. Umfang und Entgelt solcher Leistungen werden im Einzelfall in Textform vereinbart. Bei Widersprüchen geht die Einzelvereinbarung diesen AGB vor; im Übrigen gelten diese AGB. Ein Anspruch auf Annahme einer Anfrage besteht nicht.
(5) Eine Überlassung der Software zur Installation beim Kunden ist nicht Vertragsgegenstand.
§ 3 Registrierung und Vertragsschluss
(1) Die Nutzung setzt ein Kundenkonto voraus. Der Kunde registriert sich mit seiner E-Mail-Adresse und erhält per E-Mail einen Link, über den er sich anmeldet. Nach der ersten Anmeldung nimmt er im Schritt „Einrichtung abschließen“ diese AGB einschließlich der Anlage 1 an; vorher kann er beide dort einsehen. Der Kunde macht bei der Registrierung und bei der Einrichtung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und hält sie aktuell.
(2) Mit der Annahme dieser AGB im Schritt „Einrichtung abschließen“ kommt ein Vertrag über die unentgeltliche Testphase (§ 4) zustande. Ein entgeltlicher Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde einen kostenpflichtigen Tarif in Textform oder über das Kundenkonto bucht.
(3) Der Anbieter speichert den Vertragstext. Die jeweils geltende Fassung dieser AGB ist unter rechnungsklar.de/agb abrufbar; frühere Fassungen stellt der Anbieter auf Anfrage in Textform bereit.
§ 4 Testphase
(1) Neukunden können RechnungsKlar 14 Tage unentgeltlich testen. Die Testphase beginnt, sobald der Kunde bei der Einrichtung sein Unternehmen anlegt. Zahlungsdaten sind hierfür nicht erforderlich. In der Testphase gelten die Nutzungsgrenzen der Testphase nach § 7a.
(2) Die Testphase endet automatisch mit Ablauf des vierzehnten Tages, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sie wird nicht automatisch in einen entgeltlichen Vertrag umgewandelt; ein entgeltlicher Vertrag entsteht nur nach § 3 Abs. 2 Satz 2.
(3) Bucht der Kunde bis zum Ende der Testphase keinen Tarif, wird der Zugang auf das Lesen und den Export seiner Daten beschränkt. 90 Tage nach Ende der Testphase werden die Daten gelöscht; der Anbieter weist vorher per E-Mail darauf hin. Die Löschung umfasst nach § 12 Abs. 6 auch festgeschriebene Rechnungen. In der Testphase erstellte und versendete Rechnungen sind Geschäftsunterlagen des Kunden; er sichert sie vor der Löschung selbst.
(4) Abweichend von § 2 Abs. 2 löscht der Anbieter auf Anforderung des Kunden in Textform die in der Testphase angelegten Daten einschließlich aller erstellten, auch festgeschriebenen Rechnungen. Der Kunde bestätigt dabei in Textform, dass es sich ausschließlich um Testdaten handelt, und trägt die Verantwortung dafür, dass keine der gelöschten Rechnungen als echte Rechnung verwendet wurde. Die fortlaufende Rechnungsnummerierung wird dadurch nicht zurückgesetzt.
(5) Die Testphase wird je Unternehmen nur einmal gewährt.
§ 5 Leistungen, Verfügbarkeit, E-Mail-Versand
(1) Der Anbieter stellt die Software in einem Zustand bereit, der den vertragsgemäßen Gebrauch nach der Leistungsbeschreibung ermöglicht.
(2) Der Anbieter schuldet eine Erreichbarkeit der Software am Übergabepunkt des Rechenzentrums von durchschnittlich 99 % im Kalendermonat. Nicht eingerechnet werden angekündigte Wartungsarbeiten von bis zu 8 Stunden im Monat, die möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten erfolgen, sowie Zeiten, in denen die Software aus Gründen nicht erreichbar ist, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (etwa Störungen der Internetanbindung des Kunden oder öffentlicher Netze) oder auf höherer Gewalt beruhen. Höhere Gewalt sind von außen kommende, nicht vorhersehbare und auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abwendbare Ereignisse. Maßgeblich ist die Messung durch das Monitoring des Anbieters; der Nachweis einer geringeren Erreichbarkeit bleibt dem Kunden unbenommen.
(3) Geplante Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter mindestens 48 Stunden vorher per E-Mail oder in der Software an. Dringende Sicherheitsarbeiten sind ohne Ankündigung zulässig, soweit sie unaufschiebbar sind.
(4) Für Hosting und E-Mail-Versand sowie, soweit eingesetzt, für die Zahlungsabwicklung setzt der Anbieter Dienstleister ein. Deren Verschulden wird dem Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften zugerechnet.
(5) Versendet der Kunde Dokumente über die Software per E-Mail, schuldet der Anbieter die Übergabe an den Versanddienst, nicht den Zugang beim Empfänger. Die Zustellung kann etwa an Spamfiltern, vollen Postfächern oder falschen Adressen scheitern. Ein Versandstatus in der Software ist eine Information, kein Zugangsnachweis. Für den Zugang seiner Rechnungen beim Empfänger bleibt der Kunde verantwortlich.
§ 6 Weiterentwicklung der Software
(1) Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, erweitern, anpassen oder einstellen, soweit dies
a) aus technischen Gründen (insbesondere Sicherheit, Betrieb, Anbindung von Drittsystemen),
b) wegen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben oder wegen neuer Versionen von E-Rechnungsstandards oder
c) zur Fortentwicklung des Produkts
erforderlich ist, den Vertragszweck und den Gesamtcharakter der Software nicht wesentlich beeinträchtigt und dem Kunden zumutbar ist. Die Export- und Archivfunktionen werden dadurch nicht eingeschränkt.
(2) Wesentliche Änderungen zum Nachteil des Kunden kündigt der Anbieter mindestens 4 Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen; darauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
(3) Änderungen, die zwingendes Recht oder verbindliche Formatvorgaben erfordern, können kurzfristig erfolgen.
§ 7 Nutzungsrecht, Tarife und Nutzer, Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im Rahmen des gebuchten Tarifs für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Die Zahl der Nutzerkonten und das Entgelt ergeben sich aus dem gebuchten Tarif gemäß der jeweils gültigen Preisübersicht. Jedes Nutzerkonto darf nur von einer bestimmten Person genutzt werden; Zugangsdaten dürfen nicht geteilt werden. Mindestens ein Nutzer des Kunden ist Administrator; der registrierende Nutzer ist es zunächst. Administratoren verwalten die Unternehmensdaten und die Nutzerkonten des Kunden und sind Empfänger der Mitteilungen, die der Anbieter nach diesen AGB und nach Anlage 1 per E-Mail an den Kunden richtet.
(3) Der Kunde kann jederzeit in einen Tarif mit höherer Nutzerzahl oder größerem Leistungsumfang wechseln. Der Wechsel wird mit Bestätigung wirksam. Für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums wird die Differenz zwischen bisherigem und neuem Tarif anteilig nach Tagen berechnet; ab dem folgenden Abrechnungszeitraum gilt der Preis des neuen Tarifs. Über den Differenzbetrag stellt der Anbieter eine gesonderte Rechnung; für ihre Zahlung gilt § 9 Abs. 2 und 3.
(4) Ein Wechsel in einen Tarif mit geringerer Nutzerzahl oder geringerem Leistungsumfang wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam, wenn der Kunde ihn bis zu dessen letztem Tag über das Kundenkonto oder in Textform erklärt. Bis dahin gilt der bisherige Tarif. Der Kunde stellt sicher, dass die Zahl der aktiven Nutzer die Grenze des neuen Tarifs nicht übersteigt; anderenfalls darf der Anbieter überzählige Nutzerkonten deaktivieren. Daten werden dabei nicht gelöscht.
(5) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch und ist für Handlungen über die Konten seines Unternehmens verantwortlich, soweit er sie zu vertreten hat.
(6) Der Kunde nutzt die Software nicht zu rechtswidrigen Zwecken (etwa zur Erstellung von Scheinrechnungen) und nicht missbräuchlich (etwa durch Überlastung, Umgehung der Nutzerbegrenzung oder der Nutzungsgrenzen nach § 7a oder automatisiertes Auslesen).
(7) Bei konkretem Verdacht eines Verstoßes gegen Abs. 5 oder Abs. 6 darf der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren, soweit dies zur Abwehr des Verstoßes erforderlich ist, und informiert den Kunden unverzüglich. Lesezugriff und Export der festgeschriebenen Rechnungen bleiben erhalten, soweit dem nicht zwingende Gründe entgegenstehen.
§ 7a Nutzungsgrenzen
(1) Für jeden Tarif und für die Testphase gelten Nutzungsgrenzen für die Zahl der im Kalendermonat erstellten Rechnungen, Angebote und Projekte und der über die Software versendeten Dokument-E-Mails sowie für die Gesamtzahl der gespeicherten Kunden, Kontakte, Nutzerkonten, Positionsvorlagen, Textbausteine und Objekte. Storno-Rechnungen zählen nicht mit; eine Dokument-E-Mail zählt je Empfänger. Die Werte ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisübersicht unter rechnungsklar.de/preise; Änderungen richten sich nach Abs. 3. Die für den Kunden geltenden Werte und seinen aktuellen Verbrauch zeigt die Software im Kundenkonto unter „Abo“.
(2) Auf Anfrage des Kunden kann der Anbieter einzelne Nutzungsgrenzen für ihn anheben. Die Anhebung wird in Textform vereinbart; die vereinbarten Werte gehen den Werten der Preisübersicht vor (§ 16 Abs. 1 Satz 2). Hebt der Anbieter einen Wert der Preisübersicht später über einen individuell vereinbarten Wert an, gilt der höhere Wert. Ein Anspruch auf Anhebung besteht nicht.
(3) Der Anbieter kann die Werte der Preisübersicht jederzeit anheben; die Anhebung gilt ohne Zustimmung des Kunden. Eine Absenkung ist nur unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 zulässig. Der Anbieter kündigt sie in jedem Fall nach § 6 Abs. 2 an; der Kunde hat das dort geregelte Kündigungsrecht. Individuell vereinbarte Werte nach Abs. 2 bleiben von einer Absenkung unberührt.
(4) Ist eine Nutzungsgrenze erreicht, weist die Software darauf hin. Der Kunde kann dann keine weiteren Einträge der betroffenen Art anlegen oder versenden, bei monatlichen Grenzen bis zum Beginn des nächsten Kalendermonats, im Übrigen bis die Zahl der Einträge wieder unter der Grenze liegt; eine Anhebung nach Abs. 2 oder 3 hebt die Sperre sofort auf. Ein Import, der die Grenze überschreiten würde, wird insgesamt abgelehnt. Bestehende Daten bleiben erhalten und werden auch oberhalb einer abgesenkten Grenze nicht gelöscht. Lesen, Bearbeiten und Export der Daten, das Herunterladen von Dokumenten sowie Ausstellen, Festschreibung, Korrektur und Storno bereits angelegter Rechnungen bleiben jederzeit möglich; ist die Grenze für Dokument-E-Mails erreicht, kann der Kunde Rechnungen als PDF herunterladen und selbst versenden.
§ 8 Verantwortung für Rechnungsinhalte, keine Steuerberatung
(1) Der Anbieter stellt ein Werkzeug zur Erstellung von Rechnungen und Angeboten bereit. Der Kunde ist für die inhaltliche und steuerliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm erstellten Dokumente verantwortlich, insbesondere für Angaben zu Leistung, Leistungszeitraum, Steuersatz und Steuermodus (etwa Regelbesteuerung, § 19 UStG, § 13b UStG) sowie für Empfängerdaten. Der Anbieter prüft diese Angaben nicht im Einzelfall.
(2) Der Anbieter erbringt keine Steuerberatung und keine Rechtsdienstleistung. Hinweise in der Software sind allgemeine Informationen und ersetzen nicht die Beratung durch einen Steuerberater.
(3) Die Unterstützung von Formaten ist Teil der Leistungsbeschreibung: Der Anbieter schuldet Dokumente in den in der Leistungsbeschreibung genannten Formaten, die nach dem jeweils unterstützten Formatstandard und den bei der Erstellung implementierten Prüfregeln erzeugt werden. Er sichert nicht zu, dass ein Dokument im Einzelfall von Empfängern, Behörden oder Dritten angenommen wird.
(4) Der Kunde prüft jedes Dokument vor dem Versand in der Vorschau, Rechnungen zusätzlich vor der Festschreibung. Er berücksichtigt dabei, dass eine ausgestellte Rechnung nach § 2 Abs. 2 spätestens mit Ablauf des auf das Rechnungsdatum folgenden Kalendermonats automatisch festgeschrieben wird und eine Korrektur unter derselben Rechnungsnummer danach nicht mehr möglich ist.
(5) Fehler, die auf einem Fehler der Software beruhen, bleiben Sache des Anbieters; die Haftung richtet sich nach § 11.
§ 9 Entgelt, Rechnung, Zahlung
(1) Das Entgelt richtet sich nach dem gebuchten Tarif und dem bei der Buchung (§ 3 Abs. 2 Satz 2) gewählten Abrechnungsintervall gemäß der bei Buchung gültigen Preisübersicht. Es wird im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum berechnet; Abrechnungszeitraum ist bei monatlicher Abrechnung der Monat, bei jährlicher Abrechnung das Jahr. Wählt der Kunde bei der Buchung kein Abrechnungsintervall, gilt die monatliche Abrechnung. Die Rechnung stellt der Anbieter elektronisch per E-Mail bereit; der Kunde ist damit einverstanden. Die Entgelte in der Preisübersicht sind Nettobeträge; hinzu kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe, soweit der Anbieter sie schuldet. Solange der Anbieter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird Umsatzsteuer nicht berechnet und nicht ausgewiesen; die Rechnung enthält dann einen entsprechenden Hinweis. Den Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung teilt der Anbieter dem Kunden in Textform mit, sobald er feststeht, in der Regel mindestens zwei Monate vorher.
(2) Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto des Anbieters zu zahlen.
(3) Bietet der Anbieter die Zahlung per SEPA-Lastschrift an, kann der Kunde dafür ein Lastschriftmandat erteilen. Das Entgelt wird dann innerhalb der Frist nach Abs. 2 eingezogen; Zahlungsempfänger, Gläubiger-Identifikationsnummer, Mandatsreferenz und die Vorabankündigung ergeben sich aus dem Mandat und den dazu erteilten Informationen. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung und teilt Änderungen seiner Bankverbindung unverzüglich mit. Widerruft der Kunde das Mandat, zahlt er die danach fälligen Entgelte nach Abs. 2.
(4) Ändert sich die Bankverbindung des Anbieters oder bei vereinbarter Lastschrift der Zahlungsempfänger oder die Gläubiger-Identifikationsnummer (etwa nach § 14), teilt der Anbieter dies in Textform mit. Verlangt das Lastschriftverfahren dafür ein neues Mandat und erteilt der Kunde es nicht, zahlt er nach Abs. 2.
(5) Der Anbieter kann die Entgelte mit einer Frist von zwei Monaten zum Beginn eines Abrechnungszeitraums ändern. Er teilt die Änderung in Textform mit; sie wird nur wirksam, wenn der Kunde ihr zustimmt (etwa durch Bestätigung im Kundenkonto). Stimmt der Kunde nicht zu, kann der Anbieter den Vertrag mit der Frist des § 12 Abs. 2 zum Zeitpunkt der beabsichtigten Änderung kündigen. Preissenkungen gelten ohne Zustimmung.
(6) Der Kunde kann das Abrechnungsintervall über das Kundenkonto oder in Textform wechseln. Der Wechsel wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam, wenn der Kunde ihn bis zu dessen letztem Tag erklärt; bis dahin gilt das bisherige Abrechnungsintervall.
§ 10 Zahlungsrückstand und Rücklastschrift
(1) Geht ein Entgelt nicht innerhalb der Frist nach § 9 Abs. 2 ein oder wird eine vereinbarte Lastschrift nicht eingelöst oder vom Kunden oder seiner Bank zurückgegeben — auch nachträglich innerhalb der Erstattungsfristen —, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich in Textform mit, nennt den offenen Betrag und setzt eine Frist von 14 Tagen zur Zahlung. Die Mitteilung weist auf die Sperre nach Satz 3 hin. Geht der offene Betrag bis zum Ablauf der Frist nicht ein, kann der Anbieter die schreibenden Funktionen der Software sperren, insbesondere das Erstellen, Festschreiben und Versenden neuer Dokumente. Der Lesezugriff und der Export aller bereits erstellten Daten bleiben erhalten, damit der Kunde seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erfüllen kann. Die Sperre endet unverzüglich nach Eingang des offenen Betrags.
(2) Hat der Kunde die Rücklastschrift zu vertreten, trägt er die dem Anbieter dadurch tatsächlich entstandenen Fremdkosten, insbesondere Bankentgelte. Eigener Personal- und Verwaltungsaufwand wird nicht berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Weist der Kunde nach, dass er den Zahlungsrückstand oder die Rücklastschrift nicht zu vertreten hat, hebt der Anbieter eine Sperre nach Abs. 1 unverzüglich auf; Kosten nach Abs. 2 fallen dann nicht an.
(4) Bei vereinbarter Lastschrift kann der Anbieter den offenen Betrag erneut einziehen, soweit das Lastschriftverfahren dies zulässt, oder den Kunden zur Zahlung nach § 9 Abs. 2 auffordern. Die Erstattung einer Lastschrift durch die Bank des Kunden lässt die Zahlungspflicht unberührt, soweit das Entgelt geschuldet ist. Das Entgelt bleibt auch für die Dauer einer Sperre nach Abs. 1 geschuldet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
(5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 12 Abs. 3) bleibt unberührt.
§ 11 Mängel und Haftung
(1) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Das Recht zur Minderung bleibt für die Zeit der Beeinträchtigung unberührt.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters auf Schadensersatz nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Abs. 3 bis 7 bleiben unberührt.
(3) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(5) Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten im Sinne von Abs. 4 ist die Haftung ausgeschlossen.
(6) Abweichend von Abs. 4 und 5 haftet der Anbieter während der unentgeltlichen Testphase (§ 4) nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Abs. 3 bleibt unberührt.
(7) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz; für diese Ansprüche gelten die gesetzlichen Fristen.
(8) Die Regelungen dieses § 11 gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Anbieters.
§ 12 Laufzeit, Kündigung, Vertragsende
(1) Der entgeltliche Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen, über das Kundenkonto oder in Textform. Bei jährlicher Abrechnung (§ 9 Abs. 1) ist das das Ende des Jahres, für das das Entgelt im Voraus berechnet wurde. Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform kündigen.
(3) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug ist und eine Zahlungsaufforderung mit Frist von 14 Tagen und Hinweis auf die Kündigung erfolglos geblieben ist; bei jährlicher Abrechnung gilt ein Zwölftel des Jahresentgelts als Monatsentgelt.
(4) Der Kunde kann seine Daten jederzeit über die Exportfunktion in maschinenlesbarer Form herunterladen. Er erstellt vor Vertragsende eine vollständige Sicherung.
(5) Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten 90 Tage lang im Lesezugriff zum Export bereit; danach werden sie gelöscht, worauf der Anbieter vorher per E-Mail hinweist. Veranlasst der Kunde vorher die Löschung seines Kontos im Kundenkonto, wird sie nach einem vorherigen Export seiner Daten 14 Tage nach seiner Bestätigung ausgeführt; die Frist nach Satz 1 entfällt dann. Die Löschung erfolgt auf die in Anlage 1 § 4 erteilte Weisung des Kunden. Unberührt bleiben die eigenen Geschäftsunterlagen des Anbieters aus diesem Vertrag (insbesondere seine Rechnungen an den Kunden und, soweit erteilt, der Nachweis eines Lastschriftmandats), die er für die Dauer seiner eigenen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten speichert.
(6) Die Löschung nach Abs. 5 umfasst alle Daten des Kunden einschließlich der festgeschriebenen Rechnungen und ihrer archivierten Fassungen. Eine Wiederherstellung gelöschter Daten ist ausgeschlossen; der Anbieter erbringt nach Vertragsende keine Archivleistung. Der Kunde stellt deshalb vor der Löschung durch den Export nach Abs. 4 sicher, dass er seine Aufbewahrungspflichten (Abs. 7) mit eigenen Mitteln erfüllen kann. Kopien in Sicherungen des Anbieters werden mit dem Sicherungszyklus gelöscht, spätestens 37 Tage nach der Löschung; bis dahin werden sie nicht für die Wiederherstellung einzelner Kundendaten verwendet.
(7) Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (§ 14b UStG, § 147 AO, § 257 HGB) treffen den Kunden. Der Anbieter übernimmt sie nicht.
§ 13 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere Daten der Kunden und Ansprechpartner des Kunden), gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage 1), die der Kunde mit der Annahme dieser AGB im Schritt „Einrichtung abschließen“ abschließt (§ 3 Abs. 1). Der Kunde kann sie dort vor der Annahme einsehen; danach steht sie ihm im Kundenkonto als PDF zum Herunterladen bereit. Für die Pflichten des Anbieters nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO geht sie diesen AGB vor; die Haftung richtet sich auch insoweit ausschließlich nach § 11.
(2) Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anhang A der Anlage 1 aufgeführt; der Kunde erteilt hierfür eine allgemeine Genehmigung. Will der Anbieter einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuziehen oder einen genannten ersetzen, teilt er dies den Administratoren des Kunden (§ 7 Abs. 2) mindestens 30 Tage vor dem Einsatz per E-Mail mit. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung aus einem sachlichen datenschutzrechtlichen Grund in Textform widersprechen. Kommt bis zum mitgeteilten Zeitpunkt des Einsatzes keine Einigung zustande, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; im Voraus gezahltes Entgelt für die Zeit danach wird anteilig erstattet. Die Folgen des Einspruchs im Übrigen, insbesondere die Kündigung durch den Anbieter, regelt § 7 der Anlage 1.
(3) Für die Verarbeitung der eigenen Daten des Kunden als Vertragspartner gilt die Datenschutzerklärung unter rechnungsklar.de/datenschutz.
§ 14 Änderungen auf Anbieterseite (Umfirmierung, Rechtsform, Rechtsnachfolge)
(1) Ändert der Anbieter seinen Namen oder seine Firma oder wechselt er seine Rechtsform im Wege des Formwechsels nach dem Umwandlungsgesetz, bleibt der Vertrag mit dem Kunden unverändert bestehen. Der Anbieter teilt die Änderung in Textform mit. Rechnungen und Vertragsdokumente werden ab dem Wirksamwerden der Änderung unter dem neuen Namen bzw. der neuen Rechtsform ausgestellt.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein Unternehmen zu übertragen, das den Geschäftsbetrieb des Anbieters (Betrieb der Software RechnungsKlar) fortführt („Rechtsnachfolger“), insbesondere wenn der Geschäftsbetrieb im Zuge einer Umstrukturierung (etwa Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, Ausgliederung, Verschmelzung, Spaltung oder Vermögensübertragung) übergeht. Voraussetzung ist, dass der Rechtsnachfolger den Betrieb der Software gleichwertig fortführt und die Pflichten aus diesem Vertrag und aus der Auftragsverarbeitungsvereinbarung vollständig übernimmt.
(3) Der Anbieter teilt dem Kunden den Übergang nach Abs. 2 mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden in Textform mit und nennt Name, Rechtsform, Anschrift und — soweit vorhanden — Registernummer des Rechtsnachfolgers. Geht der Vertrag kraft Gesetzes über (insbesondere nach dem Umwandlungsgesetz), genügt eine Mitteilung unverzüglich nach Wirksamwerden.
(4) Überträgt der Anbieter den Vertrag nach Abs. 2 durch Vereinbarung mit dem Rechtsnachfolger, hat der Kunde aus diesem Anlass ein Sonderkündigungsrecht. Er kann den Vertrag bis 30 Tage nach Zugang der Mitteilung in Textform ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wahlweise zum Zeitpunkt des Übergangs oder zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Im Voraus bezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende werden anteilig erstattet. Auf das Sonderkündigungsrecht und die Frist weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Geht der Vertrag kraft Gesetzes über (Abs. 3 Satz 2), besteht dieses Sonderkündigungsrecht nicht; das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 12 Abs. 3 bleibt unberührt.
(5) Die Auftragsverarbeitungsvereinbarung besteht bei einer Änderung nach Abs. 1 unverändert fort und geht bei einem Übergang nach Abs. 2 auf den Rechtsnachfolger über. Der Rechtsnachfolger übernimmt als Auftragsverarbeiter alle Pflichten daraus. Für ein bereits erteiltes Lastschriftmandat gilt § 9 Abs. 4.
(6) Ein darüber hinausgehender Wechsel des Vertragspartners bedarf der Zustimmung des Kunden.
(7) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen.
§ 15 Änderung dieser AGB
(1) Änderungen dieser AGB bietet der Anbieter dem Kunden mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform an. Sie werden nur wirksam, wenn der Kunde zustimmt, etwa durch Bestätigung im Kundenkonto. Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen AGB fort; der Anbieter kann den Vertrag dann mit der Frist des § 12 Abs. 2 kündigen.
(2) Änderungen, die ausschließlich der Anpassung an zwingendes Recht dienen oder rein redaktionell sind und den Kunden nicht benachteiligen, teilt der Anbieter mindestens 4 Wochen vorher in Textform mit.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag, insbesondere Kündigungen, bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit diese AGB nichts anderes bestimmen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Anlagen
- Anlage 1: Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit Anhang A (Liste der Unterauftragsverarbeiter) und Anhang B (technische und organisatorische Maßnahmen). Sie ist im Schritt „Einrichtung abschließen“ vor der Annahme der AGB einsehbar und steht danach im Kundenkonto als PDF zum Herunterladen bereit (§ 13 Abs. 1).