Für alle Gewerke

Handwerkersoftware, die die Rechnung in den Mittelpunkt stellt.

Angebot, Rechnung, Abschlags- und Schlussrechnung, Kunden und Objekte. Für den Betrieb, in dem der Chef abends selbst die Rechnung schreibt — ab 9,90 € im Monat.

Was ist eine Handwerkersoftware — und was davon brauchen Sie wirklich?

Unter „Handwerkersoftware" versteht der Markt meistens eine komplette Unternehmenssteuerung: Kalkulation, Aufmaß, Plantafel, Lager, Zeiterfassung, Warenwirtschaft, dazu Schnittstellen zum Großhandel und zur Buchhaltung. Das ist ein sinnvolles Produkt — für einen Betrieb, der ein Büro hat und jemanden, der dort sitzt.

Ein Betrieb mit ein bis drei Personen arbeitet anders. Da wird tagsüber gearbeitet und abends geschrieben, meistens am Küchentisch, oft in Word, mit der Kundenliste in Excel daneben. Eine Software für Handwerker muss hier vor allem eines leisten: das Dokument fertig bekommen, mit dem Geld hereinkommt.

Wir gehen deshalb den anderen Weg. Die Rechnung steht im Mittelpunkt — Angebot, Rechnung, Abschlag, Kunden und Objekte. Der Rest kommt, wenn Sie ihn brauchen. Das ist keine Unternehmenssteuerung, und es soll auch keine werden. Wenn Ihr Betrieb Disposition für fünf Monteure und ein Lager mit Beständen braucht, sind Sie mit einer umfassenden Branchenlösung besser bedient — das sagen wir lieber vorher als hinterher.

Für den Umstieg heißt das: Sie geben nichts auf, was Sie heute nutzen. Sie hören nur auf, die Rechnungsnummern selbst zu verwalten. Was beim Schreiben von Rechnungen in Word tatsächlich am Programm hängt, haben wir auf einer eigenen Seite zusammengestellt. Welche Pflichtangaben auf der Handwerkerrechnung stehen müssen, ebenfalls. Für das Elektrohandwerk im Einzelnen: Rechnung schreiben als Elektriker. Für das Malerhandwerk: Angebot und Rechnung im Malerhandwerk.

Welche Funktionen braucht ein Handwerksbetrieb im Alltag?

Das Angebot, aus dem die Rechnung wird

Am Anfang steht das Angebot — und am Ende soll daraus eine Rechnung werden, ohne dass Sie alles ein zweites Mal tippen. Positionen, die Sie ständig abrechnen, legen Sie einmal als Vorlage an: Anfahrt, Monteurstunde, die üblichen Materialien. Danach ziehen Sie sie in jedes Dokument.

  • Angebot als PDF — auch als Word-Datei, wenn der Kunde das so will
  • Aus dem Angebot wird die Rechnung: ein Klick, keine Doppelerfassung
  • Positionsvorlagen für das, was jede Woche auf der Rechnung steht

Die Rechnung, die durchgeht

Die Rechnungsnummern zählt das Programm selbst hoch — fortlaufend und lückenlos, ohne dass Sie nebenher eine Liste in Excel führen. Jede Rechnung entsteht im ZUGFeRD-2.0.1-Format, also als PDF mit eingebetteter XML-Datei: Ihr Kunde sieht ein normales PDF, seine Software liest die Daten maschinell aus.

Alle Funktionen im Detail
  • Rechnung im ZUGFeRD-2.0.1-Format — dem Standard für die E-Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummern, automatisch vergeben
  • Kleinunternehmer nach §19 UStG und Bauleistungen nach §13b UStG
  • Korrektur über eine Storno-Rechnung — nie durch Überschreiben

Abschlags- und Schlussrechnung für lange Aufträge

Zieht sich ein Auftrag über Wochen, gehen Sie in Vorleistung: Material ist gekauft, Löhne sind gezahlt, die Rechnung kommt erst am Ende. Deshalb stellen Sie Abschläge — nach §632a BGB besteht darauf ein Anspruch, auch ohne besondere Vereinbarung im Vertrag [3]. Die Schlussrechnung zieht die gestellten Abschläge anschließend selbst in den Abzugsblock.

Mehr zu Abschlags- und Schlussrechnungen
  • Beliebig viele Abschläge pro Auftrag, unter einem Projekt gruppiert
  • Die Schlussrechnung übernimmt Nummer, Datum und Betrag jedes Abschlags
  • Die in den Abschlägen ausgewiesene Umsatzsteuer wird einzeln abgesetzt, wie es §14 Abs. 5 Satz 2 UStG verlangt
  • Im Preis enthalten — nicht erst in einem höheren Tarif

Kunden und Objekte, getrennt geführt

Die Hausverwaltung bekommt die Rechnung, gearbeitet wird in der Wohnung in der Musterstraße. Das gehört zusammen, ist aber nicht dasselbe. Deshalb ist das Gebäude bei uns eine eigene Angabe und keine Zeile im Notizfeld — auf der Rechnung steht dann der Rechnungsempfänger, als Leistungsort das Objekt.

  • Rechnungsempfänger und Leistungsort getrennt erfasst
  • Mehrere Objekte pro Kunde — Hausverwaltungen, Vermieter, Wohnanlagen
  • Bestehende Kunden per CSV aus Excel übernehmen

Für welches Gewerk suchen Sie eine Software?

Abgerechnet wird in jedem Gewerk anders — der eine stellt drei Abschläge über sechs Wochen, der andere schreibt zwanzig kleine Rechnungen im Monat. Das Programm ist dasselbe; die Beispiele sind es nicht.

Was kostet eine Handwerkersoftware?

Bei uns 9,90 € im Monat. Ein Tarif, alle Funktionen, bis zu drei Nutzer ohne Aufpreis pro Kopf — keine Einrichtungsgebühr, keine Staffelpreise, monatlich kündbar. Die Abschlags- und Schlussrechnung ist enthalten und nicht an einen höheren Tarif gebunden.

Vorher testen Sie 14 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte und ohne dass sich etwas automatisch verlängert. Was andere Anbieter aufrufen, sagen wir hier bewusst nicht — Preise ändern sich, und eine veraltete Zahl über jemand anderen hilft Ihnen nicht weiter.

Warum der Umfang bewusst schlank bleibt und was das für den Preis bedeutet, steht auf der Seite Handwerkersoftware günstig .

Preise im Detail

Was ändert sich durch die E-Rechnung für Handwerksbetriebe?

Der Grund, warum viele Betriebe gerade jetzt über eine Software nachdenken, ist die E-Rechnung. Dabei ist eine E-Rechnung nicht das PDF im Mail-Anhang, sondern ein strukturierter Datensatz, den die Software des Empfängers auslesen kann.

Empfangen können müssen alle deutschen Unternehmen E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025 [1]. Dafür genügt zunächst ein E-Mail-Postfach — eine besondere Software verlangt der Gesetzgeber dafür nicht.

Ausstellen müssen E-Rechnungen ab 2027 zunächst nur Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz; für alle übrigen greift die Pflicht ab 2028 [1]. Für einen Betrieb mit ein bis drei Personen ist damit in aller Regel 2028 der Stichtag — und nicht 2027, wie es verkürzt oft zu lesen ist.

Aufbewahren müssen Sie Rechnungen acht Jahre lang (§14b UStG) [2]. Eine Rechnung aus dem März 2026 muss also bis Ende 2034 vorliegen — und zwar so, wie sie herausgegangen ist.

rechnungsklar erstellt jede Rechnung im ZUGFeRD-2.0.1-Format: ein PDF, das Sie und Ihr Kunde ganz normal lesen, mit der maschinenlesbaren XML-Datei darin. Versendete Rechnungen werden unveränderbar archiviert und lassen sich als Paket exportieren.

Mehr zur E-Rechnungs-Pflicht für Handwerker

Häufige Fragen

Quellen

  1. [1]§27 Abs. 38 UStG — Übergangsregelungen zur E-Rechnung (Empfangspflicht ab 2025, Ausstellungspflicht ab 2027 über 800.000 € Vorjahresumsatz, sonst ab 2028). https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27.html
  2. [2]§14b UStG — Aufbewahrung von Rechnungen (acht Jahre). https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14b.html
  3. [3]§632a BGB — Abschlagszahlungen. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__632a.html

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