Rechnungssoftware für Elektriker. Die Rechnung im Mittelpunkt.
Die Störung am Vormittag, der Wartungseinsatz beim Gewerbekunden, die Wohnung, die über Wochen neu installiert wird — drei Aufträge, drei Arten abzurechnen. rechnungsklar macht genau das: Angebot, Rechnung, Abschlags- und Schlussrechnung für den Betrieb mit ein bis drei Personen. Ab 9,90 € im Monat.
Was muss eine Handwerkersoftware für Elektrobetriebe können?
Eine Software für Elektriker muss vor allem eines können: die Rechnung so schreiben, wie das Gewerk arbeitet. Und im Elektrohandwerk sind das drei sehr unterschiedliche Rhythmen.
Der Kleinauftrag ist in zwei Stunden erledigt — Steckdose defekt, Leitung gesucht, FI geflogen. Davon kommen zwanzig im Monat zusammen, jeder einzeln abzurechnen. Wenn jede dieser Rechnungen zehn Minuten am Küchentisch kostet, ist das ein halber Arbeitstag im Monat, für den niemand zahlt.
Der Wartungs- oder Prüfeinsatz beim Gewerbekunden wiederholt sich: dieselben Positionen, dieselben Stundensätze, oft dieselbe Rechnungsanschrift. Was sich wiederholt, sollte man nicht jedes Mal neu tippen.
Die Neuinstallation oder Sanierung läuft über Wochen. Leitungen, Dosen, Verteiler, Inbetriebnahme — dazwischen kaufen Sie Material und zahlen Löhne. Wer hier erst am Ende abrechnet, geht wochenlang in Vorleistung. Deshalb stellen Sie Abschläge; nach §632a BGB besteht darauf ein Anspruch, auch ohne dass es im Vertrag steht [1].
Elektriker-Software gibt es reichlich, und das meiste davon ist als Unternehmenssteuerung gebaut: Kalkulation, Materialwirtschaft, Schnittstellen zum Großhandel, Zeiterfassung, Einsatzplanung. Für einen Betrieb mit ein bis drei Personen ist das Umfang, der jeden Monat mitbezahlt und selten geöffnet wird.
Wir gehen den anderen Weg. Die Rechnung steht im Mittelpunkt — Angebot, Rechnung, Abschlag, Kunden und Objekte. Der Rest kommt, wenn Sie ihn brauchen. Das ist keine Unternehmenssteuerung fürs Elektrohandwerk, und es soll auch keine werden.
Wie rechne ich eine Elektroinstallation mit Abschlägen ab?
Das Standardbeispiel: eine Wohnung wird neu installiert, 12.000 € netto, aufgeteilt nach Baufortschritt. Zwei Abschläge zu je 40 % nach Rohinstallation und nach dem Setzen des Verteilers, der Rest nach der Abnahme.
| Schritt | Netto | 19 % USt | Brutto |
|---|---|---|---|
| 1. Abschlag — Leitungen verlegt, Dosen gesetzt (40 %) | 4.800,00 € | 912,00 € | 5.712,00 € |
| 2. Abschlag — Verteiler gesetzt, Stromkreise aufgelegt (40 %) | 4.800,00 € | 912,00 € | 5.712,00 € |
Die Schlussrechnung nach der Abnahme
| Position | Netto | 19 % USt | Brutto |
|---|---|---|---|
| Gesamtleistung Elektroinstallation | 12.000,00 € | 2.280,00 € | 14.280,00 € |
| − 1. Abschlag (bezahlt am 12.03.) | − 4.800,00 € | − 912,00 € | − 5.712,00 € |
| − 2. Abschlag (bezahlt am 09.04.) | − 4.800,00 € | − 912,00 € | − 5.712,00 € |
| = Restbetrag | 2.400,00 € | 456,00 € | 2.856,00 € |
Der Abzugsblock unten ist die Stelle, an der es beim Abtippen in Word regelmäßig schiefgeht. Das Gesetz verlangt nicht nur, die erhaltenen Beträge abzuziehen: Nach §14 Abs. 5 Satz 2 UStG sind in der Endrechnung die vereinnahmten Teilentgelte und die auf sie entfallenden Steuerbeträge abzusetzen, wenn über die Abschläge Rechnungen ausgestellt wurden [2]. Die Umsatzsteuer muss also Zeile für Zeile mit heraus — nicht nur der Nettobetrag.
rechnungsklar zieht die Abschläge beim Erstellen der Schlussrechnung selbst in den Abzugsblock, mit Nummer, Datum, Netto- und Steuerbetrag. Sie tippen die Kette nicht ab.
Ein Hinweis für Privatkunden: Bei Verbraucherbauverträgen dürfen insgesamt höchstens 90 % der Vergütung über Abschläge verlangt werden, und mit dem ersten Abschlag ist eine Sicherheit von 5 % zu stellen (§650m BGB) [3]. Bei 12.000 € netto sind das maximal 10.800 €, die vor der Abnahme fließen.
Wie schreibe ich die Rechnung für einen Wartungs- oder Kleinauftrag?
Der Gegenpol zur Neuinstallation: Dienstagvormittag beim Gewerbekunden, drei Stunden vor Ort, ein Schutzschalter getauscht.
| Position | Menge | Einzelpreis | Netto |
|---|---|---|---|
| Anfahrt | 1 | 45,00 € | 45,00 € |
| Monteurstunde | 3 | 68,00 € | 204,00 € |
| FI-Schutzschalter, Austausch | 1 | 96,00 € | 96,00 € |
| Netto | 345,00 € | ||
| 19 % USt | 65,55 € | ||
| Brutto | 410,55 € | ||
Positionen, die Sie ständig abrechnen — Anfahrt, Monteurstunde, Kleinmaterial — legen Sie einmal als Vorlage an und ziehen sie danach in jede Rechnung. Dieselbe Software, die die Installation über sechs Wochen trägt, schreibt diese Rechnung in zwei Minuten. Welche Angaben dabei auf jede Elektro-Rechnung gehören, geht der Beitrag Rechnung schreiben als Elektriker im Einzelnen durch.
Was diese Software nicht kann
- Kalkulation
- Aufmaß
- Zeiterfassung
- Materialwirtschaft
- Großhandels-Schnittstellen
- Wartungsplanung
- Plantafel
Wir sind ehrlich über die Grenzen, weil das für einen Betrieb die wichtigere Information ist. Das alles gehört in eine Unternehmenssteuerung, und dafür sind wir nicht gebaut. Wenn Ihr Betrieb Artikeldaten über den Großhandel zieht, Aufträge für mehrere Monteure verplant und Prüffristen im Blick behalten muss, sind Sie mit einer Branchenlösung besser bedient — das sagen wir lieber vorher als hinterher.
Was jeden Monat Geld bringt, machen wir dafür vollständig: Angebot, Rechnung, Abschlag, Kunden und Objekte. Kommt später mehr dazu, kommt es, wenn genug Betriebe es brauchen.
Was ändert sich durch die E-Rechnung für Elektrobetriebe?
Der Grund, warum viele Betriebe gerade jetzt über eine Software nachdenken, ist die E-Rechnung. Dabei ist eine E-Rechnung nicht das PDF im Mail-Anhang, sondern ein strukturierter Datensatz, den die Software des Empfängers auslesen kann.
Empfangen können müssen alle deutschen Unternehmen E-Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025 [4]. Dafür genügt zunächst ein E-Mail-Postfach — eine besondere Software verlangt der Gesetzgeber dafür nicht.
Ausstellen müssen E-Rechnungen ab 2027 zunächst nur Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz; für alle übrigen greift die Pflicht ab 2028 [4]. Für einen Elektrobetrieb mit ein bis drei Personen ist damit in aller Regel 2028 der Stichtag — und nicht 2027, wie es verkürzt oft zu lesen ist.
Aufbewahren müssen Sie Rechnungen acht Jahre lang (§14b UStG) [5]. Eine Rechnung aus dem März 2026 muss also bis Ende 2034 vorliegen — und zwar so, wie sie herausgegangen ist.
Wer viel für Kommunen, Stadtwerke oder andere öffentliche Auftraggeber arbeitet, kennt das Thema ohnehin länger: Dort wird seit Jahren im XRechnungs-Format abgerechnet. rechnungsklar erstellt jede Rechnung im ZUGFeRD-2.0.1-Format — ein PDF, das Sie und Ihr Kunde ganz normal lesen, mit der maschinenlesbaren XML-Datei darin. Versendete Rechnungen werden unveränderbar archiviert und lassen sich als Paket exportieren. Unabhängig vom Format bleibt gleich, was auf jede Handwerkerrechnung gehört — das haben wir separat aufgeschrieben.
Nicht im Elektrohandwerk unterwegs?
Dieselbe Software rechnet auch in anderen Gewerken ab — für SHK-Betriebe gibt es eine eigene Seite: Rechnungssoftware für SHK-Betriebe, für Maler- und Lackiererbetriebe ebenso: Rechnungssoftware für Malerbetriebe. Eine Übersicht über alle Gewerke gibt die Seite Handwerkersoftware im Überblick. Was das Programm grundsätzlich kann, steht auf der Seite Funktionen; was es kostet, auf der Seite Preise.
Häufige Fragen
Quellen
- [1]§632a BGB — Abschlagszahlungen. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__632a.html
- [2]§14 UStG — Ausstellung von Rechnungen (Abs. 5 Satz 2: Absetzung der vereinnahmten Teilentgelte und der auf sie entfallenden Steuerbeträge in der Endrechnung). https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
- [3]§650m BGB — Abschlagszahlungen beim Verbraucherbauvertrag (90-%-Grenze, 5-%-Sicherheit). https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__650m.html
- [4]§27 Abs. 38 UStG — Übergangsregelungen zur E-Rechnung (Empfangspflicht ab 2025, Ausstellungspflicht ab 2027 über 800.000 € Vorjahresumsatz, sonst ab 2028). https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__27.html
- [5]§14b UStG — Aufbewahrung von Rechnungen (acht Jahre). https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14b.html
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